AGB


Stand 01.01.2021

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Alle Aufträge an Produkt-iv Werbetechnik GmbH sowie jegliche Angebote und Leistungen von Produkt-iv Werbetechnik GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Diese Geschäfts- bedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestimmungen des Kunden und der Hinweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn Produkt-iv Werbetechnik GmbH dies schriftlich bestätigt hat. Dies gilt auch für Abweichungen aus diesen Geschäftsbedingungen. An jeglichen Unterlagen behält sich Produkt-iv Werbetechnik GmbH seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die von Produkt-iv Werbetechnik GmbH erstellten Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Produkt-iv Werbetechnik GmbH Dritten zugänglich gemacht werden und sind wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

§ 2 Angebot

Die Angebote von Produkt-iv Werbetechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und garantiert wird. Angebote sind frei bleibend. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden und binden Produkt-iv Werbetechnik GmbH nicht. Mitarbeiter von Produkt-iv Werbetechnik GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt eines schriftlichen Angebotes oder Vertrages hinausgehen. Verträge, zusätzliche Vereinbarungen und Änderungen der AGB können nur durch die Geschäftsleitung von Produkt-iv Werbetechnik GmbH realisiert werden und erlangen ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung von Produkt-iv Werbetechnik GmbH Rechtswirksamkeit.

§ 3 Aufträge

Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Sie können schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail, mündlich oder fernmündlich ebenso wie durch Übermittlung der Auftragsdaten im Internet erteilt werden.

§ 4 Auftrag durch Übersendung von Druckunterlagen

Die Übersendung der Druckunterlagen in jeglicher Form – insbesondere durch elektronische Übermittlung o. auf Datenträgern – gilt als Auftrag, wenn der Wille erkennbar ist, dass nach diesen Daten Drucksachen in einer bestimmten Quantität und Qualität hergestellt werden sollen. Hat der Auftraggeber keine weiteren Angaben gemacht, so gilt in diesem Falle der bei Produkt-iv Werbetechnik GmbH übliche Preis sowie der nächste in der Produktionsplanung realisierbare Fertigstellungstermin als Auftragsbestandteil.

§5 Annahme des Auftrages ohne Annahmeerklärung / Auftragsbestätigung

Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei Produkt-iv Werbetechnik GmbH eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten. Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber im Sinne von § 151 BGB auf eine Erklärung von Produkt-iv Werbetechnik GmbH über die Annahme seines Auftrages. Für den Fall der Unwirksamkeit dieses Verzichts gilt der Vertrag mit Zugang der Produkt-iv Werbetechnik GmbH Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail beim Auftraggeber als geschlossen.

§ 6 Rücktritt vom Vertrag durch Produkt-iv Werbetechnik GmbH

Produkt-iv Werbetechnik GmbH ist nicht verpflichtet Aufträge auszuführen, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden und hat in diesen Fällen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

§ 7 Gesamtschuldnerische Haftung der Auftraggeber

Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von Produkt-iv Werbetechnik GmbH fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.

§ 8 Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischen- erzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§ 9 Haftung des Auftraggebers für Druckdaten

Produkt-iv Werbetechnik GmbH führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von Produkt-iv Werbetechnik GmbH zu verantworten sind.

§ 10 Ausschluss der Prüfungspflicht

Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten – dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten – unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Produkt-iv Werbetechnik GmbH. Dies gilt nicht für offensichtliche Mängel an den Zulieferungen, insbesondere nicht für Druckdaten, die nicht lesbar oder nicht verarbeitungsfähig sind.

§ 11 Datensicherheit

Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

§ 12 Datensicherung

Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Produkt-iv Werbetechnik GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet Kopien anzufertigen.

§ 15 Lieferfristen, Unverbindlichkeit geplanter Fertigstellungstermine

Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich. Werden vereinbarte Anzahlungen vom Käufer nicht fristgerecht geleistet, ist Produkt-iv Werbetechnik GmbH von jeglichen Terminzusagen entbunden. Wird der Kunde zu einer Freigabe aufgefordert, so ist diese Freigabe innerhalb von der in der Freigabedatei genannten Frist, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erteilen. Erfolgt diese Freigabe nicht, so wird Produkt-iv Werbetechnik GmbH nach Ablauf dieser Frist voraussetzen, dass die Freigabe erteilt ist und kann mit der Produktion auf der Basis der vorliegenden Informationen aus der Auftragsbestätigung und/oder der vorliegenden Daten beginnen. Konsequenzen durch Fehler, die durch nicht korrigierte Freigaben entstehen, gehen immer zu Lasten des Auftraggebers/Kunden.

§ 16 Ausschluss von Schadenersatz

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch Produkt-iv Werbetechnik GmbH sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht.

§ 17 Frist zur Leistung oder Nacherfüllung

Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist Produkt-iv Werbetechnik GmbH eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Diese Frist endet frühestens mit dem dritten Werktag nach Ablauf des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins.

§ 18 Rücktritt vom Vertrag bei Nichteinhaltung der Frist

Nach fruchtlosem Ablauf der zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzten Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch darf Produkt-iv Werbetechnik GmbH die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen.

§ 19 Fixtermine

Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne von § 361 BGB gelten grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von Produkt-iv Werbetechnik GmbH schriftlich als Fixtermin bestätigt werden. Die Vereinbarung von Fixterminen kommt nur mit einem angemessenen Aufschlag von mindestens 10 v.H. auf den Angebotspreis wirksam zustande.

§ 20 Rechtsfolgen der Nichteinhaltung von Fixterminen

Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag, jedoch darf Produkt-iv Werbetechnik GmbH die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen. Zusätzlich haftet Produkt-iv Werbetechnik GmbH für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch die Nichteinhaltung des Fixtermins entstehen, bis zur max. Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 21 Höhere Gewalt

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von Produkt-iv Werbetechnik GmbH zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhr- genehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen – gleichgültig ob diese Ereignisse bei Produkt-iv Werbetechnik GmbH, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten) berechtigen Produkt-iv Werbetechnik GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in diesen Fällen frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch Produkt-iv Werbetechnik GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 22 Versand / Versicherung / Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt grundsätzlich ab Werk von Produkt-iv Werbetechnik GmbH auf Rechnung und Gefahr des Kunden mit einem Transportmittel nach Wahl von Produkt-iv Werbetechnik GmbH. Mit Übergabe an den Transporteur geht die Gefahr, unabhängig von einer späteren Abnahme durch den Kunden, auf den Kunden über. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Ware am Standort von Produkt-iv Werbetechnik GmbH abholt. Mit Verlassen des Standortes geht die Gefahr auf den Kunden auch dann über, wenn die Ware durch Fahrzeuge von Produkt-iv Werbetechnik GmbH zu dem Kunden gebracht wird. Versand- oder montagefertig gemeldete Ware, die innerhalb von 5 Tagen von dem Kunden nicht abgenommen wird, kann von Produkt-iv Werbetechnik GmbH auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch (schriftlich) des Kunden und auf dessen Rechnung.

§ 23 Preise / Zahlungsbedingungen / Bonus

Soweit nichts anderes angegeben, hält sich Produkt-iv Werbetechnik GmbH an die im Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Angebots- bzw. Auftragsbestätigung der Produkt-iv Werbetechnik GmbH genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise gelten ab Standort ohne Verpackung. Alle Rechnungen sind ohne Abzug sofort zahlbar. Werden mit Produkt-iv Werbetechnik GmbH hierzu abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart, so bedürfen sie einer gesonderten schriftlichen Bestätigung von Produkt-iv Werbetechnik GmbH. Ab einem Bruttoauftragswert von 1.500,- Euro wird Produkt-iv Werbetechnik GmbH bei Neukunden oder bei Kunden deren Bonität nach Auffassung von Produkt-iv Werbetechnik GmbH als zu gering erscheint (hier reicht allein schon ein Verdacht), auf Vorkasse oder eine Anzahlung von mind. 50% des Bruttoauftragswertes bestehen. Die Ware oder Leistung wird erst nach Eingang des Geldes auf das benannte Konto von Produkt-iv Werbetechnik GmbH ausgeliefert bzw. erbracht. Alle anderen Zahlungsvereinbarungen haben nur Gültigkeit wenn diese schriftlich erfolgten und von mind. einem der Geschäftsführer unterschrieben wurden. Bei Zahlungsverzug oder dem Eindruck der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist Produkt-iv Werbetechnik GmbH berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen und alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge fällig zu stellen und Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt Produkt-iv Werbetechnik GmbH unbenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen den Kaufpreis aufzurechnen. Zahlungen sind frei Zahlstelle der Produkt-iv Werbetechnik GmbH zu leisten. Wird ein Bonus gewährt, so erfolgt die Abrechnung ausschließlich im Wege einer Gutschrift von Produkt-iv Werbetechnik GmbH. Der entsprechende Betrag kann sodann bei anstehenden

Zahlungen in Abzug gebracht werden. Einen grundsätzlichen Bonusanspruch gibt es nicht, auch nicht bei einer andauernden Geschäftsbeziehung. Ein Bonus kann es überhaupt nur geben wenn gegenüber Produkt-iv Werbetechnik GmbH keinerlei Zahlungsrückstände bestehen.

§ 24 Verzug und Folgen

Das mit der Rechnung eingeräumte Zahlungsziel führt zu einer kalendermäßigen Bestimmung der Fälligkeit der Gegenleistung des Kunden. Für das Eintreten von Verzug ist eine darüber hinausgehende Mahnung entbehrlich. Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung ganz oder teilweise in Verzug oder erlangt Produkt-iv Werbetechnik GmbH auch nach Annahme eines Auftrages zu der Kenntnis einer evtl. nicht ausreichenden Bonität des Kunden, so ist Produkt-iv Werbetechnik GmbH berechtigt, für den laufenden Auftrag und bezüglich weiterer Aufträge vor Lieferung / Ausführung ebenfalls Vorkasse zu verlangen. Dies gilt insbesondere auch für bereits angenommene und begonnene Aufträge. Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung einer Rechnung ganz oder teilweise ist Produkt-iv Werbetechnik GmbH berechtigt, sämtliche übrigen Forderungen für bereits erbrachte Leistungen, gleichgültig ob eine Rechnung bereits gelegt wurde oder auch nicht, sofort fällig zu stellen oder angemessene Sicherheit zu verlangen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kunden.

§ 25 Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang/Lieferung der Ware

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischen- erzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen.

§ 26 Geringfügige Abweichung vom Vertrag

Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag ändern an der Vertrags- gemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.

§ 27 Beanstandungen / Mängel / Reklamationsfrist

Beanstandungen müssen bei offenkundigen Mängeln vor Verwendung oder Weiterverarbeitung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft / Empfang der Ware mit genauer Angabe des Mangelbildes schriftlich gemeldet werden, andernfalls gilt die Ware als anstandslos angenommen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist von 3 Tagen ab dem Tag an dem der Mangel offenkundig wird. Bei berechtigter Mängelrüge behält sich Produkt-iv Werbetechnik GmbH die Entscheidung darüber vor, ob Nachbesserung oder Preisminderung oder unter Rücknahme der Ware Ersatzlieferung zu erfolgen hat. Sollte sich Produkt-iv Werbetechnik GmbH für die Nachbesserung entscheiden und schlägt diese fehl, wovon frühestens nach vergeblichem zweiten Versuch auszugehen ist, steht dem Kunden das Recht zur Wandlung oder Minderung zu.

§ 28 Gewährleistung

Produkt-iv Werbetechnik GmbH übernimmt die Gewährleistung für die von ihr gefertigten bzw. gelieferten Produkte im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Gewährleistungszeit beträgt 1 Jahr. Nach Beseitigung eines Mangels beträgt die Gewährleistungszeit hierfür ebenfalls 1 Jahr soweit es sich um denselben Mangel handelt bzw. die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung. Die Gewährleistung erstreckt sich in diesem Fall nur auf die von der Nacherfüllung umfassten Teile und Arbeiten, im Falle einer Nachlieferung auf die davon betroffenen Geräte. Für Lampen, Leuchtstoffröhren, Blitzröhren und sonstige Leuchtmittel, Farbglasfilter und Farbfilterfolien etc. oder sonstige Verschleißteile bestimmt sich die Gewährleistungszeit nach der üblichen Nutzungszeit, soweit diese weniger als 1 Jahr beträgt. Mangelhafte oder nicht ausgeführte Wartungen sowie die Nichtbeachtung zwingender gesetzlicher oder technischer Vorschriften durch den Kunden und/oder Verwender können zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen führen. Der Kunde hat vor der Verwendung zu prüfen, ob die Produkte sich für den von ihm vorgesehenen Zweck eignen. Produkt-iv Werbetechnik GmbH kann die Eignung für bestimmte Verwendungszwecke nicht garantieren, weil sie keinen Einfluss auf die Verwendung der gelieferten Ware hat. Werden Gewährleistungs-, Betriebs-, Montage- bzw. Wartungsanweisungen der nach Vorgaben Produkt-iv Werbetechnik GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen Produkt-iv Werbetechnik GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Erfüllungsort der Gewährleistungsansprüche ist der Sitz von Produkt-iv Werbetechnik GmbH. Für Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistungsansprüche, welche auf der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Produkt-iv Werbetechnik GmbH oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von Produkt-iv Werbetechnik GmbH beruhen, geltend uneingeschränkt die gesetzliche Gewährleistungsfristen. Zum Zwecke der Überprüfung von Gewährleistungsansprüchen ist die Ware an Produkt-iv Werbetechnik GmbH am Erfüllungsort der Gewährleistungsansprüche zu übergeben.

§ 29 Sachmängel eines Teils der Lieferung

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

§ 30 Reklamation des eingesetzten Materials

Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Produkt-iv Werbetechnik GmbH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. Produkt-iv Werbetechnik GmbH kann sich durch Abtretung dieser Ansprüche an den Auftraggeber von dieser Haftung befreien und haftet in diesem Falle wie ein Bürge, falls die Ansprüche gegen den Lieferanten nicht durchsetzbar sind.

§ 31 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Der Käufer übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten, gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.

§ 32 Haftungsbeschränkungen

Bei Schadensersatzansprüchen, gleich welcher Art (z.B. Verzug, Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Gewährleistung usw.), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische und unmittelbare Schäden begrenzt, wenn der Verwenderin, deren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, gilt die Haftungsbegrenzung nicht. Diese Haftungsbegrenzung gilt ebenfalls nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

§ 33 Referenzdarstellungen als Bild oder in Realform

Mit der Auftragserteilung räumt der Kunde der Produkt-iv Werbetechnik GmbH grundsätzlich das Recht ein, die gefertigten Produkte für eigene Referenzdarstellung als Bild oder in Realform zu verwenden (zum Beispiel für Messen, Flyer, Internet etc.). Das gilt auch für Bild- bzw. Videomaterial von geschützten Objekten (z. B. Urheberrecht, Gebrauchsmuster, Geschmacks- muster, Patente etc.). Der Kunde stellt diesbezüglich Produkt-iv Werbetechnik GmbH von jeglichen Forderungen seitens seines Auftraggebers frei.

§ 34 Eigentumsvorbehalt / Abtretung

Produkt-iv Werbetechnik GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten und montierten Waren bis zur Bezahlung ihrer gesamten Forderung aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch dann, wenn der vereinbarte Preis für bestimmte vom Kunden bezeichnete Lieferung bezahlt ist (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von Produkt-iv Werbetechnik GmbH. Werden die von Produkt-iv Werbetechnik GmbH gelieferten Waren verarbeitet oder umgebildet so erfolgt dies für Produkt-iv Werbetechnik GmbH. Bei einer Verarbeitung mit nicht der Produkt-iv Werbetechnik GmbH gehörenden Gegenständen erwirbt Produkt-iv Werbetechnik GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den übrigen Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für Produkt-iv Werbetechnik GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, Produkt-iv Werbetechnik GmbH Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten und montierten Waren unverzüglich mittels Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen. Der Kunde haftet für Kosten und Schäden, die durch derartige Zugriffe entstehen. Der Kunde darf gelieferte Ware nicht veräußern, solange diese nicht vollständig bezahlt ist. Für den Fall des berechtigten Weiterverkaufs tritt der Kunde bereits jetzt alle daraus resultierenden Forderungen an Produkt-iv Werbetechnik GmbH ab. Er bleibt jedoch zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt, solange er seinen vertraglichen Pflichten (insbesondere Zahlungsverpflichtungen) ordnungsgemäß nachkommt. Produkt-iv Werbetechnik GmbH ist berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Produkt-iv Werbetechnik GmbH wird Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freigeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Produkt-iv Werbetechnik GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug bzw. Zahlungsschwierigkeiten die sofortige Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen. Bis zur Herausgabe hat der Kunde sich jeder Verfügung über die im Eigentum von Produkt-iv Werbetechnik GmbH stehenden Gegenstände und Waren zu enthalten. Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände ausreichend gegen die üblichen Gefahren zu versichern und Produkt-iv Werbetechnik GmbH auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände gelten hierdurch als an Produkt-iv Werbetechnik GmbH abgetreten. In der Rückgabeaufforderung, der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Produkt-iv Werbetechnik GmbH liegt – sowie nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Produkt-iv Werbetechnik GmbH ist berechtigt, Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen abzutreten.

§ 35 Aufrechnung / Zurückbehaltung / Minderung

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrüge oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Produkt-iv Werbetechnik GmbH anerkannt worden sind.

§ 36 Rücktritt vom Vertrag durch Auftraggeber

Erklärt der Kunde ohne berechtigten Grund oder ohne dass der Grund von Produkt-iv Werbetechnik GmbH zu vertreten wäre den Rücktritt vom Vertrag und akzeptiert Produkt-iv Werbetechnik GmbH einen unberechtigten Rücktritt, so hat Produkt-iv Werbetechnik GmbH Anspruch auf pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15% der Auftragssumme. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt nachzuweisen, dass ein geringer Schaden entstanden ist, welcher dann maßgeblich ist. Unberührt hiervon bleibt der Anspruch von Produkt-iv Werbetechnik GmbH, auch die volle Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen. In diesem Fall bezieht sich der Ersatzanspruch in Höhe von 15% auf die noch nicht erbrachten Leistungen.

§ 37 Copyright

An kreativen Leistungen, die von Produkt-iv Werbetechnik GmbH erbracht wurden, insbesondere an von Produkt-iv Werbetechnik GmbH entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält Produkt-iv Werbetechnik GmbH alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

§ 38 Haftung des Auftraggebers für Verletzung der Rechte Dritter

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Produkt-iv Werbetechnik GmbH hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

§ 39 Eingebrachte Sachen

Von Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt. Eine Haftung durch Produkt-iv Werbetechnik GmbH für Beschädigung oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird oder Produkt-iv Werbetechnik GmbH ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit trifft.

§ 40 Archivierungsauftrag

Vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Fertigstellung (Auftragsabschluss) hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch Produkt-iv Werbetechnik GmbH für Beschädigung oder Verlust ist auch bei Archivierung ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart wird oder Produkt-iv Werbetechnik GmbH ein Verschulden durch grobe Fahrlässigkeit trifft.

§ 41 Datenwiederherstellung

Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für das weitere Handling, insbesondere ihre Bearbeitung oder ihren Versand durch Produkt-iv Werbetechnik GmbH wird berechnet.

Datenschutz

§ 42 Speicherung personenbezogener Daten

Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei Produkt-iv Werbetechnik GmbH in elektronischer Form gespeichert. Produkt-iv Werbetechnik GmbH ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.

§ 43 Weitergabe von Daten

Produkt-iv Werbetechnik GmbH ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte – insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen – weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen von Produkt-iv Werbetechnik GmbH dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die mit der Auftragsdurchführung betraut sind, und an Büroorganisationsunternehmen, die für Produkt-iv Werbetechnik GmbH mit der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit Aufgaben der Marktforschung und mit Telekommunikationsdienst- leistungen beauftragt sind.

§ 44 Löschung von Daten

Produkt-iv Werbetechnik GmbH löscht personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages bei Produkt-iv Werbetechnik GmbH statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt.

§ 45 Gerichtsstand / Teilunwirksamkeit

Alle vertraglichen Beziehungen mit Produkt-iv Werbetechnik GmbH unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Produkt-iv Werbetechnik GmbH. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt stets der Sitz des Auftragnehmers. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17.7.1973 und des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 ist ausgeschlossen.

§ 46 Geltung für Verbraucher

Sofern diese AGB Bestimmungen enthalten, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber gesetzlich zulässig ist.

§ 47 Salvatorische Klausel

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt; das gleiche gilt im Fall einer Lücke.

Firmensitz:            
Produkt-iv Werbetechnik GmbH
Am Gewerbepark 10
01723 Wilsdruff / OT Grumbach
Tel.: 035204 / 23 14 03